Diebstahl

Wer wird wegen Diebstahl bestraft?

Tatbestand

Wegen Diebstahl wird bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Bei einem Diebstahl handelt es sich um ein Eigentumsdelikt.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Der Versuch ist strafbar.

Tatobjekt

Tatobjekt des Diebstahls ist eine fremde bewegliche Sache.

Fremd

Fremd ist eine Sache, wenn sie zumindest auch im Eigentum einer anderen Person steht, also der Täter nicht alleiniger Eigentümer ist.

Wegnahme

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Berechtigten.

Gewahrsam

Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, getragen von einem natürlichen Herrschaftswillen.

Bruch

Ein „Bruch“ liegt vor, wenn die Gewahrsamsverschiebung gegen oder ohne den Willen des Berechtigten erfolgt, es also am sog. Einverständnis fehlt.

Zueignungsabsicht

Die Wegnahme muss mit der Absicht erfolgen, die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen. Die Zueignungsabsicht beinhaltet zwei Komponenten, nämlich die Absicht zur zumindest vorübergehenden Aneignung (Aneignungsabsicht) und den Vorsatz zur dauerhaften Enteignung (Enteignungsvorsatz). Möchte der Täter die entwendete Sache später wieder zurückgegeben, scheidet ein Diebstahl mangels Zueignungsabsicht aus. Im Falle eines Kraftfahrzeugs oder Fahrrads kommt jedoch eine Strafbarkeit nach § 248b StGB in Betracht.

Besonders schwerer Fall

In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

Gebäude

Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Grund und Boden fest verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen ermöglicht und geeignet und bestimmt ist, dem Schutze von Menschen oder Sachen zu dienen.

Geschäftsräume

Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd zum Betriebe von Geschäften irgendwelcher Art bestimmt sind.

Umschlossener Raum

Ein umschlossener Raum ist jedes durch künstliche Hindernisse gegen das Betreten durch Unbefugte geschützte Raumgebilde, das von Menschen betreten werden kann. Umschlossen bedeutet nicht notwendig verschlossen.

Beispiel: Wohnwagen, Bürowagen eines Baugeschäfts, Fabrikhof oder Lagerplatz

Zu umschlossenen Räumen gehören auch abgeschlossene Räume innerhalb von Gebäuden.

Beispiel: Zimmer, Verschlag, Lagerraum

Einbrechen ist das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, die ein tatsächliches Hindernis bilden und insoweit dem Eintritt in einen umschlossenen Raum entgegenstehen. Vorausgesetzt wird dabei die Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft. Nicht nötig ist hingegen eine Substanzverletzung.

Einsteigen ist das Betreten des geschützten Raumes auf einem dafür regelmäßig nicht bestimmten Wege.

Falsch ist ein Schlüssel dann, wenn er zur Tatzeit vom Berechtigten nicht, nicht mehr oder noch nicht zur Öffnung des fraglichen Verschlusses bestimmt ist.

Andere zur ordnungsgemäßen Öffnung nicht bestimmte Werkzeuge sind solche, die auf den Schließmechanismus einwirken und ihn regelwidrig in Bewegung setzen.

Beispiel: Dietrich, Haken

Ein Behältnis ist ein umschlossener Raum, der zur Verwahrung und Sicherung von Sachen dient, jedoch nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.

Beispiel: Kofferraum des PKW, Laderaum des Lieferwagens, der zum Betreten nicht bestimmt ist.

Gewerbsmäßig

Der Täter handelt gewerbsmäßig, wenn er den Diebstahl mit der Absicht begeht, sich aus ihrer wiederholten Begehung eine Einnahmequelle von einer gewissen Dauer und Erheblichkeit zu schaffen.

Hilflos ist, wer zurzeit der Tat, verschuldet oder unverschuldet, außerstande ist, sich ohne Hilfe anderer gegen die einem Rechtsgut konkret drohende Gefahr zu helfen.

Unglücksfall wird als ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht.

Beispiel: Ein LKW kippt auf der Autobahn um, die Ladung Lachse liegt auf der Fahrbahn. Während der Fahrer sammelt, sammeln andere für sich.

Gemeine Gefahr ist ein Zustand, bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens an Leib und Leben oder an bedeutenden Sachwerten für unbestimmt viele Personen naheliegt.

Qualifikation

§ 244 StGB ist eine Qualifikation zu § 242 StGB. Hiernach wird der Diebstahl mit Waffen, der Bandendiebstahl sowie der Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Waffe

Waffen sind solche Geräte, die bestimmungsgemäß dazu dienen, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Beispiel: Schusswaffen, Gaspistolen, Totschläger, Betäubungsmittel oder Gifte, Bei Messern kommt es auf Ihre Art an: Dolche und Stilette sind Waffen, Schlachtmesser, Taschen- und Fahrtenmesser in der Regel nicht.

Der Täter muss die Waffe bei sich führen. Die Waffe führt bei sich, wer sie irgendwann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung bewusst gebrauchsbereit bei sich hat. Es genügt also nicht, wenn sich der Täter nur der Existenz des Gegenstandes bewusst ist.

Werkzeug oder Mittel

Werkzeug oder Mittel können nur körperliche Gegenstände sein. Der Täter muss die Tatmittel in Gebrauchsabsicht bei sich führen. Daraus ergibt sich, dass es sich um Mittel handeln muss, die der Täter für geeignet hält, mit ihnen Gewalt zu üben oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu drohen.

Bande

Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Diese müssen sich mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für gewisse Dauer mehrere selbstständige im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen. Wird eine Straftat als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines weiteren Bandenmitgliedes begangen, führt dies zu einer Strafschärfung. So wird beispielsweise ein einfacher Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB hingegen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dies resultiert aus der erhöhten Gefährlichkeit, welche von einem arbeitsteiligen Handeln einer Bande ausgeht.

Exklusivitätsverhältnis

Diebstahl und Betrug stehen in einem Exklusivitätsverhältnis, d.h. sie schließen sich gegenseitig aus, da es sich beim Diebstahl um ein Fremdschädigungsdelikt und beim Betrug um ein Selbstschädigungsdelikt handelt.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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