Klageverfahren

Was bedeutet ordentliche Gerichtsbarkeit?

Zivilsachen

Zivilgerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie in letzter Instanz der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte nennt man „ordentliche Gerichte“. Hier werden u.a. alle privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt. Diese Prozesse nennt man Zivilsachen.

Wer einen Geldanspruch gegen einen anderen durchsetzen will, erhebt eine Klage oder beantragt einen Mahnbescheid.

Ablauf des zivilgerichtlichen Verfahrens

Im Zivilprozess ermitteln die Richterinnen und Richter nicht von sich aus. Der Kläger und auch der Beklagte müssen also von sich aus im Einzelnen darlegen und auch beweisen, was tatsächlich geschehen ist und auf welche Tatsachen sich der geltend gemachte Anspruch stützt. Man muss z.B. Zeugen (mit Namen und genauen Adressen) aufführen und genau mitteilen, was sie bezeugen sollen. Schriftstücke, die etwas beweisen sollen, muss man im Original beifügen. Wichtig ist auch, dass das Gericht Fristen setzen kann, die man einhalten muss – anderenfalls kann man den Prozess allein deshalb verlieren, weil man etwas zu spät mitgeteilt oder eingereicht hat.

Wenn die gegnerische Versicherung Ihren Schaden zurückweist, also nicht zahlen möchte, müssen Sie entweder vor dem Amtsgericht oder Landgericht (sachliche Zuständigkeit) Klage erheben.