Nach Verkehrsunfall verklagt?

Wurden Sie nach einem Verkehrsunfall verklagt?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einem anderen einen Schaden zugefügt haben, entscheidet Ihre Versicherung „alleine“ darüber, ob und in welchem Umfang der Schaden des Unfallgegners reguliert wird.

Keinen Einfluss auf Entscheidungskompetenz

Ihre Versicherung hört sich beide Parteien an und entscheidet dann auf der Grundlage der objektiven Umstände, ob und in welchem Umfang sie in die Regulierung eintritt oder die Ansprüche des Unfallgegners zurückgewiesen werden. Auf diese Entscheidungskompetenz des Versicherers haben Sie keinen Einfluss.

Versicherer kann Haftung anders beurteilen

Es kann sein, dass Sie der Meinung sind, den Unfall nicht verursacht zu haben. Ihre Versicherung kann einer anderen Meinung sein und den Schaden des Unfallgegners entgegen Ihrer Bitte vollumfänglich regulieren.

Risiko der gerichtlichen Klärung

Weist Ihr Versicherer die Ansprüche des Unfallgegners zurück, kommt es häufig dazu, dass der Unfallgegner Klage erhebt, um seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Eine solche Klage wird häufig sowohl gegen den Versicherer als auch gegen Sie gerichtet. Der Fahrzeugführer wird meist mitverklagt, um ihn als Zeugen „auszuschalten“.

Wird Ihnen als Führer bzw. Halter eines Kraftfahrzeugs eine solche Klage zugestellt, müssen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

VORSICHT
Sie können keinen eigenen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung im Prozess beauftragen!

Anwalt des Versicherers

Ihr Haftpflichtversicherer hat in einem solchen Fall das alleinige Recht zur Führung des Prozesses und zur Beauftragung eines Anwalts seiner Wahl. Üblicherweise beauftragt Ihr Haftpflichtversicherer einen Rechtsanwalt seines Vertrauens, der die Versicherung und Sie gemeinsam vertritt. Der Anwalt Ihres Versicherers wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.

Kostenübernahme

Ihre Kfz-Versicherung übernimmt alle Prozesskosten, weil sie außergerichtlich „alleine“ entscheidet, ob und in welchem Umfang der Schaden des Unfallgegners reguliert wird. Wenn der Schaden des Unfallgegners nicht oder nicht vollständig beglichen wird, provoziert Ihre Versicherung alleine die gerichtliche Klärung. Daher beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung immer auch vollen Rechtsschutz für den Fall einer gegnerischen Klage.

Schadenregulierung durch Versicherer

Wenn Sie verurteilt werden, übernimmt der Versicherer den Schadensbetrag, der ausgeurteilt wird. Sie müssen keinen Cent zahlen.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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