Wirtschaftlicher Totalschaden

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Wirtschaftlich unvernünftig

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch zwar möglich, aber wirtschaftlich unsinnig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die (Brutto)- Reparaturkosten (einschließlich Wertminderung) bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Restwert wird berücksichtigt

Bei dieser Betrachtung wird der Restwert des Fahrzeuges nicht beachtet. Wird das Fahrzeug jedoch nicht repariert, dann ist der Restwert zu berücksichtigen.

Reparatur bis 130% möglich

Liegen die Reparaturkosten „oberhalb“ des Wiederbeschaffungswertes, so kann der Geschädigte das Fahrzeug bis zur Grenze von 130% reparieren lassen. Eine solche Reparatur ist jedoch „vollständig“ und „fachgerecht“ durchzuführen.

Reparaturqualität belanglos

Liegen die Reparaturkosten „unterhalb“ des Wiederbeschaffungswertes und über dem Wiederbeschaffungsaufwand, dann genügt es, dass das Fahrzeug überhaupt repariert und von dem Geschädigten weiter genutzt wird. Die Qualität der Reparatur spielt hier keine Rolle.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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