Höherer Restwert
Bietet der Versicherer für Ihr Unfallfahrzeug ein höheres Kaufangebot?
Restwert
Der Sachverständige ermittelt anhand von konkreten verbindlichen Kaufangeboten den Wert ihres beschädigten unreparierten Fahrzeuges.
Restwertaufkäufer
Der Versicherer kann für Ihr Fahrzeug ein höheres verbindliches Restwertangebot erhalten und an Sie weiterleiten. Der Versicherer arbeitet nämlich mit Restwertaufkäufern zusammen. Achten Sie bitte darauf, dass ein Restwertangebot, das Ihrem Rechtsanwalt zugeht, auch Ihnen als zugegangen gilt. Sie haben Ihrer Abrechnung dann den höheren Restwert zugrunde zu legen.
Keine Wartepflicht
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aber zum Restwert aus dem Gutachten veräußert haben, bevor Ihnen ein Restwertangebot des Versicherers zugeht, müssen Sie dieses nicht mehr gegen sich gelten lassen.
Sie sind nämlich nicht verpflichtet, ein Restwertangebot des Versicherers abzuwarten. Sie können Ihr Fahrzeug sofort zu dem Restwert veräußern, der sich aus dem Sachverständigengutachten ergibt. Sie dürfen hier voll und ganz auf das Sachverständigengutachten vertrauen. Sie sind nicht verpflichtet, den Verkauf ihres Unfallfahrzeuges zurückzustellen. Sie müssen nicht auf ein höheres Kaufangebot vom Versicherer warten.
Wenn der Versicherer Ihren Schaden durch Anrechnung eines höheren Restwertes kürzt, dann rufen Sie mich an.
Restwertermittlung bei wirtschaftlichem Totalschaden – BGH vom 13.10.2009 – Az. VI ZR 318/08
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten einholt, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, und im Vertrauen auf den darin genannten Restwert und die sich daraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners sein Fahrzeug reparieren lässt und weiternutzt, seiner Schadensabrechnung grundsätzlich diesen Restwertbetrag zugrunde legen. Das mit der Schadensabwicklung befasste Gericht muss den vom Gutachter geschätzten Restwert jedoch nur dann zur Schadensberechnung heranziehen, wenn der Sachverständige (mindestens) drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt ermittelt und diese in seinem Gutachten konkret benannt hat. Fehlen diese Angaben, kann das Gericht den zugrunde zu legendem Restwert in Abweichung zu dem Gutachten schätzen. Bei der Festsetzung muss ein von der beklagten Haftpflichtversicherung vorgelegtes (erheblich höheres) Angebot eines Restwertaufkäufers nicht berücksichtigt werden, wenn dieser nicht dem regionalen Markt des Unfallgeschädigten angehört, DAR 2010, 18.
Ordnungsgemäße Ermittlung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs – LG München vom 08.08.2014 – Az. 17 S 6325/14
Vor dem Landgericht München stritten die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und der Geschädigte über die Feststellungen in dem von diesem vorgelegten Sachverständigengutachten zum Restwert des Unfallfahrzeugs. Das Gericht hielt die Feststellungen des Gutachters für zutreffend, da er (mindestens) drei Restwertangebote eingeholt und bei der Bestimmung des Restwerts dann das höchste örtliche Restwertangebot im Einzugsgebiet des Geschädigten angesetzt hatte.
Wurde der Restwert in der Weise ermittelt, darf sich der Geschädigte darauf verlassen und den Wagen zum ermittelten Wert verkaufen, bevor die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Käufer benennt, der einen höheren Preis zu zahlen bereit ist, DAR 2015, 30.