Verkehrsunfall

Reparaturschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Totalschaden, Vorschaden, Wertminderung

Verschenken Sie kein Geld

Sie erhalten nur das, was sie geltend machen. Aber nicht das, was Ihnen zusteht. Sie denken, dass Sie alles erhalten haben, wissen aber nicht, dass Ihnen mehr zusteht.
Die Schadensabwicklung wirft viele Fragen auf. Ich werde Ihnen die häufigsten Fragen, die in meiner Praxis zur Schadensabwicklung gestellt werden, in der gebotenen Kürze beantworten.

Ihr Gegner ist der Versicherer

Die Versicherungsgesellschaft ist Ihnen bei der Schadensabwicklung nicht behilflich. Sie ist Ihr Gegner und wird konsequent ihre eigenen Interessen verfolgen. Sie haben das Interesse, dass Ihr Schaden vollständig beglichen wird. Der Versicherer möchte den Schaden möglichst kostengünstig regulieren. Es wird an allen „Ecken“ und „Enden“ gekürzt. Keiner hat Geld zu verschenken. Hier treffen also gegenteilige Interessen aufeinander. Wenn Sie meinen, dass der Versicherer es gut mit Ihnen meint, dann irren Sie sich.

Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden Ihre Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Aufgrund meiner Erfahrung von mehreren tausenden Schadensabwicklungen kann ich für Sie kostenlos einschätzen, ob sie in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind. Sie werden bei mir niemals eine Leistung erhalten, für die Sie am Ende selbst Kosten tragen müssen.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind vorgerichtliche Anwaltskosten dann als Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen, wenn die Inanspruchnahme des Anwalts erforderlich ist. Der 22. Senat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt a.M. hat am 02.12.2014 (22 U 171/13) in seinen Urteilgründen (Rn 27) zu der „Erforderlichkeit“ wie folgt ausgeführt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.”

Vor diesem Hintergrund ist für die Regulierung von Unfallschäden die Beauftragung eines Rechtsanwalts unumgänglich.

Sachschaden – Materieller Schaden

Der materielle Schaden ist begrifflich identisch mit dem Vermögensschaden und liegt vor, wenn Ihr Schaden in Geld messbar und auch nicht Ihrer Persönlichkeitssphäre zuzuordnen ist. In Geld messbar ist ein Schaden, wenn sich dessen Höhe im Wesentlichen nach objektiven Kriterien und frei von subjektiven Empfindungen bestimmten lässt.

Personenschaden – Immaterieller Schaden

Immaterielle Schäden sind körperliche oder seelische Belastungen bzw. alle Nachteile außerhalb von Vermögensdispositionen. Sie werden durch subjektive Empfindungen und Wertvorstellungen bestimmt. Dazu gehört die Lebensfreude des einzelnen Menschen, der Einfluss auf die Tätigkeit in der Freizeit und auch der Verlust der Fähigkeit zu einer nicht wirtschaftlichen Beschäftigung. Über einen Markt mit objektiven, ggf. objektivierbaren Kriterien lässt sich dazu nichts messen.

Klageverfahren in Zivilsachen

Zivilgerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte sowie in letzter Instanz der Bundesgerichtshof. Diese Gerichte nennt man „ordentliche Gerichte“. Hier werden u.a. alle privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt. Diese Prozesse nennt man Zivilsachen. Wer einen Geldanspruch gegen einen anderen durchsetzen will, erhebt eine Klage oder beantragt einen Mahnbescheid.

Ablauf des zivilgerichtlichen Verfahrens

Im Zivilprozess ermitteln die Richterinnen und Richter nicht von sich aus. Der Kläger und auch der Beklagte müssen also von sich aus im Einzelnen darlegen und auch beweisen, was tatsächlich geschehen ist und auf welche Tatsachen sich der geltend gemachte Anspruch stützt. Man muss z.B. Zeugen (mit Namen und genauen Adressen) aufführen und genau mitteilen, was sie bezeugen sollen. Schriftstücke, die etwas beweisen sollen, muss man im Original beifügen. Wichtig ist auch, dass das Gericht Fristen setzen kann, die man einhalten muss – anderenfalls kann man den Prozess allein deshalb verlieren, weil man etwas zu spät mitgeteilt oder eingereicht hat.

Wenn die gegnerische Versicherung Ihren Schaden zurückweist, also nicht zahlen möchte, müssen Sie entweder vor dem Amtsgericht oder Landgericht (sachlichen Zuständigkeit) eine Klage erheben.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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