Reparaturrechnung „brutto“

Möchten Sie Ihr Unfallfahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen?

Freie Werkstatt

Sie können Ihr Fahrzeug in einer freien Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen und Ihren Schaden dann auf der Grundlage der tatsächlich durchgeführten Reparatur geltend machen.

Freie Wahl

Sie können selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt (BMW, Mercedes, Audi, VW, Porsche etc.) oder in einer sonstigen Werkstatt (ATU, Bosch. pitstop) reparieren lassen. Sie müssen auch nicht Marktforschung betreiben und eine günstige Werkstatt aussuchen. Die Wahl der teuren Werkstatt verstößt nicht gegen Ihr Schadensminderungspflicht.

Markengebundene Werkstatt

Sie haben einen Anspruch darauf, Ihr Unfallfahrzeug in einer markengebundenen Werkstatt zu den dort üblichen Stundenverrechnungssätzen reparieren zu lassen.

Reparaturfreigabe

Die Abrechnung erfolgt dann auf Basis der „brutto“ Reparaturrechnung. In der Regel erteilt der Versicherer gegenüber der Werkstatt die Reparaturfreigabe.

Brauchen Sie während der Reparatur einen Mietwagen oder möchten Sie lieber Nutzungsausfall für die entgangene Nutzung Ihres Fahrzeuges geltend machen?

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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