Entgangener Gewinn

Ist Ihnen durch die erlittene Verletzung ein Erwerbsschaden oder Verdienstausfall entstanden?

Einkommensverluste

Wenn Sie durch die Verletzung vorübergehend oder dauernd Einkommensverluste erlitten haben, steht Ihnen Anspruch auf entgangenem Gewinn oder Verdienstausfall zu.

In der Regel muss ermittelt werden, wie Ihre Einkommens- und Verdienstverhältnisse ohne das Unfallereignis entwickelt hätten (Ermittlung des hypothetischen künftigen Einkommens auf Grund einer Prognosebildung).

Selbständiger

War ohne ein schädigendes Ereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände sowie der getroffenen Vorkehrungen zu erwarten, dass sich Ihr das Vermögen vermehrt hätte (Gewinn), so ist hierfür Schadensersatz zu leisten, wenn sich infolge des Schadensereignisses diese Erwartung nicht erfüllt.

Arbeitnehmer

Wesentlich weniger Probleme als bei der Berechnung des entgangenen Gewinns bei Selbständigen treten bei der Geltendmachung und Berechnung des Verdienstausfalls bei der Verletzung von abhängig Beschäftigten auf.

Hypothetisches Einkommen

Bei den in den meisten Fällen gleichbleibenden Bezügen lässt sich mit entsprechenden Einkommensnachweisen über einen nicht allzu langen Vergleichszeitraum vor dem Unfall eine recht zuverlässige Prognose über ein hypothetisches Einkommen erstellen. Wegen etwaiger unregelmäßiger Zahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sollte allerdings ein Zeitraum von einem Jahr vor dem Unfall herangezogen werden.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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