Sachschaden

Was bedeutet Sachschaden?

Materieller Schaden

Der materielle Schaden ist begrifflich identisch mit dem Vermögensschaden und liegt vor, wenn der Schaden in Geld messbar und auch nicht der Persönlichkeitssphäre zuzuordnen ist. In Geld messbar ist ein Schaden, wenn sich dessen Höhe im Wesentlichen nach objektiven Kriterien und frei von subjektiven Empfindungen bestimmten lässt.

Die nachfolgenden Schadenspositionen stellen einen messbaren Vermögensschaden dar.

Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ich begleite Sie mit meinem fundierten Fachwissen bei der Abwicklung Ihres Schadens und setze alle Ansprüche durch, die Ihnen nicht bekannt sind, aber zustehen.

Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden Ihre Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Aufgrund meiner Erfahrung von mehreren tausenden Schadensabwicklungen kann ich für Sie kostenlos einschätzen, ob sie in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind. Sie werden bei mir niemals eine Leistung erhalten, für die Sie am Ende selbst Kosten tragen müssen.

Schildern Sie mir den Unfall entweder persönlich oder telefonisch. Ich kümmere mich um den Rest. Ich melde den Schaden bei der Versicherung und führe den gesamten Schrift- und Telefonverkehr mit allen Beteiligten. Ich informiere Sie laufend über alle Zwischenergebnisse.

Ihr Gegner ist der Versicherer

Die Versicherungsgesellschaft ist Ihnen bei der Schadensabwicklung nicht behilflich. Sie ist Ihr Gegner und wird konsequent ihre eigenen Interessen verfolgen. Sie haben das Interesse, dass Ihr Schaden vollständig beglichen wird. Der Versicherer möchte den Schaden möglichst kostengünstig regulieren. Es wird an allen „Ecken“ und „Enden“ gekürzt. Keiner hat Geld zu verschenken. Hier treffen also gegenteilige Interessen aufeinander. Wenn Sie meinen, dass der Versicherer es gut mit Ihnen meint, dann irren Sie sich.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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