Bagatellschaden
Wann liegt ein Bagatellschaden vor?
Oberflächlicher Schaden
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn es sich lediglich um einen oberflächlichen Schaden handelt und dieser für einen Laien bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar war.
Bagatellschadensgrenze
Es ist Ihnen nicht immer möglich, vor Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen abzusehen, ob die sog. Bagatellschadensgrenze von etwa 700 bis 750 EUR erreicht ist. Daher sollte man den Sachverständigen hierauf hinweisen und ihn mit der Erstellung der erforderlichen Fotodokumentation und eines Kostenvoranschlages oder eines Kurzgutachtens für eine niedrige Vergütung beauftragen.
Rechtsprechung
So haben zahlreiche Gerichte entschieden, dass der Geschädigte bei Kleinschäden nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er für einen Betrag von 75 EUR zur Klärung des Schadenumfangs einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Schadensberechnung nach der Smart Repair Methode bei Bagatellschaden – LG Wuppertal vom 18.12.2014 – Az. 9 S 134/14
Ein Autofahrer ließ seine Beifahrerin an einer Bushaltestelle aus seinem Pkw aussteigen. Beide übersahen dabei, dass dort der Bordstein besonders hoch war. Beim Öffnen der Beifahrertür stieß diese gegen den Bordstein und wurde geringfügig beschädigt. Der Fahrzeughalter verlangte von der haftpflichtversicherten Beifahrerin Ersatz für die vollständige Lackierung der Tür in einer Fachwerkstatt in Höhe von 900 Euro. Die Versicherung wandte ein, der Bagatellschaden hätte auch durch die sogenannte Smart Repair Methode für 300 Euro beseitigt werden können. Dies wurde im Prozess von einem Sachverständigen bestätigt. Bei einem derart geringen Schadensbild an der Fahrzeugoberfläche ist dem Geschädigten in jedem Fall auch die weniger aufwendige Reparatur in einer anderen als einer markengebundenen Fachwerkstatt mit der Smart Repair Methode zumutbar. Im Übrigen musste sich der Geschädigte die von der Versicherung angesetzte Mithaftung von 20 Prozent anrechnen lassen. Das Gericht wertete dies als für ihn sogar äußerst günstig. Die entscheidende Unfallursache sah das Gericht im Ansteuern des erhöhten Bordsteins beim Aussteigen. Dies hätte sogar eine Mithaftungsquote von 70 Prozent gerechtfertigt, Verkehrsrecht aktuell 2015, 41.