Wiederbeschaffungsaufwand
Möchten Sie ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug kaufen oder Ihr Fahrzeug durch Billigreparatur weiterbenutzen?
Gleichwertiges Fahrzeug
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Es handelt sich um den Betrag, um den sich Ihr Vermögen gemindert wurde.
Reparaturkostenbasis
Wenn die Bruttoreparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen, können Sie stets auf Reparaturkostenbasis abrechnen, da eine Ersatzbeschaffung unwirtschaftlich bzw. teurer wäre (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1991, VersR 1992, 64).
Ersatzbeschaffung
Wenn die Bruttoreparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand und unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie nicht die fiktiven Nettoreparaturkosten verlangen. Ihr Schaden ist auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt -wirtschaftlicher Totalschaden- (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005 VI ZR 192/04).
Wenn Sie Ihr Fahrzeug durch eine Billigreparatur oder in Eigenregie ohne Vorlage einer Reparaturrechnung reparieren, können Sie die im Gutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten geltend machen.
Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat hierzu wie folgt ausgeführt:
„Der Geschädigte kann zum Ausgleich des Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Abzug des Restwertes verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich repariert und weiternutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Bruttoreparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.“ (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 393/02)
Für den Laien ist diese unüberschaubare Rechtsprechung nicht zu verstehen. Ich erkläre Ihnen gerne in einem Gespräch, welche Möglichkeiten der Schadensabwicklung Ihnen zustehen.