Anwaltskosten

Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Möchten Sie einen Anwalt beauftragen?

Kostenübernahme

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden Ihre Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Sie brauchen auch keine Rechtsschutzversicherung.

Erforderlichkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind vorgerichtliche Anwaltskosten dann als Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen, wenn die Inanspruchnahme des Anwalts erforderlich ist.

Der 22. Senat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt a.M. hat am 02.12.2014 (22 U 171/13) in seinen Urteilgründen (Rn 27) zu der „Erforderlichkeit“ wie folgt ausgeführt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.”

Vor diesem Hintergrund ist für die Regulierung von Unfallschäden die Beauftragung eines Rechtsanwalts unumgänglich.

Versicherer ist Gegner

Der Geschädigte soll nur das erhalten, was er geltend macht, nicht auch das, was ihm zusteht. Der Versicherer des Unfallgegners ist Ihnen bei der Schadensabwicklung nicht behilflich. Sie ist Ihr Gegner und wird konsequent Ihre eigenen Interessen verfolgen!

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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