Haushaltsführungsschaden

Was bedeutet Haushaltsführungsschaden?

Haushalt

Wenn Sie durch die unfallbedingte Verletzung nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, dann steht Ihnen ein eigener Schadensersatzanspruch zu, der sog. Haushaltsführungsschaden, auch wenn Ihnen nahestehende Personen unentgeltlich zur Seite stehen.

Umfang der Arbeitsleistung

Der Umfang des zu ersetzenden Haushaltsführungsschadens orientiert sich am Wert der Arbeitsleistung, die ohne den Unfall tatsächlich erbracht worden wäre. Die Höhe bemisst sich nach dem, was für eine Hilfskraft tatsächlich hätte aufgewendet werden müssen, mithin am Bruttolohn. Der von der Rechtsprechung als angemessen erachteter Stundensatz beträgt 10,00 EUR.

Kein Haushaltsführungsschaden bei psychischen Unfallfolgen – OLG Saarbrücken vom 21.10.2008 – Az. 4 U 454/07

Eine bei einem Unfall verletzte Person, die ganz oder teilweise mit der Haushaltsführung betraut ist, hat einen eigenen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Schadens richtet sich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Haushalt. Ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden liegt in der Regel nur bei einer körperlichen Beeinträchtigung vor. Macht der bei einem Unfall Verletzte hingegen unfallbedingte psychische Beeinträchtigungen geltend, kann keine Entschädigung verlangt werden, wenn die Unfallfolgen lediglich dazu führen, dass für die Hausarbeiten mehr Zeit benötigt wird, NJW-Spezial 2009, 11.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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