Bedrohung

Wer wird wegen Bedrohung bestraft?

Tatbestand

Wegen Bedrohung wird bestraft, wer Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Drohung

Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt. Hierbei kommt es nicht auf die Ernstlichkeit der Drohung an, entscheidend ist vielmehr, dass das Opfer die Drohung ernst nehmen soll.

Bloße Warnung

Von der Drohung ist die bloße Warnung zu unterscheiden. Bei der Warnung weist der Täter auf einen Nachteil hin, der unabhängig von seinem Einfluss eintreten soll.

Keine Bedrohung

Hat der Täter bereits mit dem angedrohten Delikt begonnen, scheidet § 241 StGB aus.

Strafzumessung

Bei der Festlegung der Strafe orientiert sich das Gericht an dem gesetzlichen Strafrahmen. Dieser legt die Eckpunkte fest, innerhalb derer die zu verhängende Strafe gefunden werden muss. Die Schuld des Täters ist die Grundlage für die Zumessung der Strafe. Zudem sind die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Das Gericht wägt bei der Zumessung die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

  • die Beweggründe und die Ziele des Täters
  • die Gesinnung, die aus der Tat spricht und der bei der Tat aufgewendete Wille
  • das Maß der Pflichtwidrigkeit
  • die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat
  • das Vorleben des Täters (insbesondere Vorstrafen)
  • seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
  • sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen (siehe Schadenswiedergutmachung), sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten (siehe Täter-Opfer-Ausgleich) zu erreichen.

In der Praxis ist die Bestrafung also von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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