Nötigung

Wer wird wegen Nötigung bestraft?

Tatbestand

Wegen Nötigung wird bestraft, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Gewalt

Gewalt ist der körperlich wirkende Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwartenden Widerstandes. Es ist dabei zwischen zwei verschiedenen Gewaltformen zu unterscheiden:

vis absoluta und vis compulsiva.

Willensbrechende Gewalt

Vis absoluta ist die sog. willensbrechende Gewalt, durch welche der Täter dem Opfer jede Willensbildung oder die Realisierung eines vorhandenen Willens unmöglich macht, so

Beispiel
im Falle eines gewaltsamen Beibringens von Betäubungsmitteln, um die Wohnung durchsuchen zu können.

Willensbeugende Gewalt

Vis compulsiva hingegen bezeichnet die sog. willensbeugende Gewalt, bei welcher der Täter durch Einwirkungen auf den Körper des Opfers einen psychischen Druck erzeugt, welcher dem Genötigten einen Handlungsspielraum lässt.

Beispiel: Verprügeln des Opfers, um dieses dazu zu zwingen, ein Dokument zu unterschreiben.

Drohung

Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.

Empfindlich

Empfindlich ist das angedrohte Übel dann, wenn es so erheblich ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem vom Täter begehrten Handeln zu bestimmen.

Straflosen Warnung

Eine Drohung ist von einer bloßen straflosen Warnung abzugrenzen, bei welcher der Täter auf einen Nachteil hinweist, der unabhängig von seinem Einfluss eintreten soll.

Erfolg

Der Nötigungserfolg kann in einer Handlung, Duldung oder Unterlassung des Genötigten bestehen.

Rechtswidrig

Eine Nötigung ist jedoch nur dann strafbar, wenn diese auch rechtswidrig ist. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Somit ist für die Verwerflichkeit auf die sog. Mittel-Zweck-Relation abzustellen.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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