Uneidliche Falschaussage

Wer wird wegen uneidlicher Falschaussage bestraft?

Tatbestand

Wegen Falschaussage wird bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt.

Strafmaß

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Wann ist eine Aussage falsch?

Eine Aussage ist dann falsch, wenn sie inhaltlich mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht übereinstimmt. Auch wenn nur einzelne Tatsachen verschwiegen werden, liegt eine Falschaussage vor, wenn die Vollständigkeit der Aussage behauptet wird.

Polizei oder Staatsanwaltschaft sine keine zuständige Stelle

Eine falsche Aussage vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfüllt nicht den Tatbestand des § 153 StGB, da beide Stellen nicht für die eidliche Vernehmung von Zeugen zuständig sind.

Zeugen oder Sachverständige

Als Täter kommen nur Sachverständige oder Zeugen in Betracht, nicht der Angeschuldigte/Angeklagte im Strafprozess, da dieser nicht verpflichtet ist, sich selbst anzuklagen oder gegen sich auszusagen (sog. nemo-tenetur-Grundsatz).

Berichtigung einer falschen Aussage

§ 158 StGB enthält eine Regelung nach Art der tätigen Reue. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Berichtigung meint, dass der Täter die Unwahrheit der früher beschworenen Aussage zugibt und zugleich den richtigen Sachverhalt angibt. Rechtzeitig ist die Berichtigung nur dann, wenn sie bei der Entscheidung noch verwertet werden kann, d.h. wenn eine Korrektur noch in derselben Instanz erfolgt und zudem noch kein Nachteil für Dritte entstanden ist.

Aussagenotstand

§ 157 StGB eröffnet dem Gericht ebenfalls die Möglichkeit die Strafe nach seinem Ermessen zu mildern oder auch ganz von Strafe abzusehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder sich selbst die Gefahr einer Bestrafung abzuwenden.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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