Beleidigung

Wer wird wegen Beleidigung bestraft?

Tatbestand – Strafmaß

Bei der Beleidigung handelt es sich um ein Ehrdelikt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Angriff auf die Ehre

Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Geringschätzung, Nichtachtung oder Missachtung durch Werturteile oder das Behaupten von Tatsachen. Die Kundgabe kann wörtlich, schriftlich, bildlich oder auch durch Körpersprache (z.B. durch „Vogel zeigen“) erfolgen.

Die Äußerung muss einen ehrverletzenden Inhalt haben. Hierfür ist unter Beachtung der Begleitumstände und des Gesamtzusammenhangs der objektive Sinn der Äußerung zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind ferner die Anschauung der beteiligten Kreise, die örtlichen und zeitlichen Verhältnisse sowie die sprachliche und gesellschaftliche Ebene.

Beispiel: Unter Studenten ist die Anrede mit „Du“ unproblematisch, wer einen Polizisten im Rahmen der Verkehrskontrolle duzt, mag ihn beleidigen.

Es kommt entscheidend auf die sprachliche und gesellschaftliche Ebene und auf die konkreten Begleitumstände an, ob es sich nicht nur um eine Taktlosigkeit handelt. Auch hier macht „der Ton die Musik“. Ob insoweit der Ausdruck „Bulle“ für einen Polizisten beleidigend ist, oder lediglich eine Gattungsbezeichnung darstellt, der es am beleidigenden Charakter mangelt, weil der Begriff auch Sinnbild für Stärke, Kraft und Ausdauer ist (KG JR 1984, 165) ist zweifelhaft.

Beispiel: Beschimpfungen, Diffamierungen und Kraftausdrücke („du Sau“, „du Idiot“, „Scheißbulle“) gehören zu den typischen Beleidigungshandlungen.
Gesten, wie z.B. das Tippen des Zeigefingers an die Stirn oder das Hochstellen des Mittelfingers, stellen eine symbolische Ehrverletzung dar.

Satire

Bei Satire und Karikatur ist zu beachten, dass sie bewusst ein Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln und demzufolge regelmäßig als Ironisierung verstanden werden

Beispiel: Bezeichnung des Fußballers Klinsmann als „Schwabenschwuchtel“

Unhöflichkeit nicht ausreichend

Die Äußerung muss tatsächlich ehrverletzenden Inhalt haben, bloße Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten reichen nicht aus. Eine Beleidigung mittels Tätlichkeit setzt eine körperliche Berührung voraus, beispielsweise das Anspucken.

Vollendung

Eine vollendete Beleidung liegt nur dann vor, wenn sie zur Kenntnis des Beleidigten oder eines Dritten gelangt ist. Darüber hinaus muss der Beleidigte oder der Dritte den ehrenrührigen Sinn der Äußerung geistig erfassen.

Beispiel: Herr Miro beschimpft Herrn Gero unter Verwendung von Fremdwörtern, die Herr Gero nicht versteht. Die Beleidigung kann dann nur darin liegen, dass seine Gestik oder Mimik etwas „kundtut“.

Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

Ausnahmsweise kann auch die Äußerung wahrer Tatsachen eine Beleidigung darstellen, wenn sich der ehrverletzende Charakter aus der Form oder den Umständen, in der bzw. unter denen die wahre Tatsachenbehauptung erfolgt, ergibt (sog. Formalbeleidigung nach § 192 StGB).

Strafantrag

Die Strafverfolgung wegen Beleidigung setzt gemäß § 194 StGB einen Strafantrag voraus.

Wechselseitig begangene Beleidigungen

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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