Vergehen

Was ist ein Vergehen?

Freiheitsstrafe unter einem Jahr

Als Vergehen werden Taten bezeichnet, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr bedroht sind. Dies sind beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung und Betrug. Das StGB unterscheidet bei Straftaten zwischen Verbrechen und Vergehen.

Sollte eine Strafe wegen besonderer Umstände verschärft werden, so dass eine Freiheitsstrafe über einem Jahr verhängt wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass es sich bei dem Delikt weiterhin um ein Vergehen handelt.

Versuch

Der Versuch eines Vergehens ist nicht strafbar, es sei denn dies ist im Gesetz explizit angeordnet (§ 23 Abs. 1 StGB). Mangels einer solchen Anordnung ist beispielsweise der versuchte Hausfriedensbruch nicht strafbar.

Einstellung des Verfahrens

Hat ein Strafverfahren ein Vergehen zum Gegenstand, sollte stets geprüft werden, ob eine Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 153, 153 a StPO in Betracht kommt.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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