Verbrechen

Was ist ein Verbrechen?

Mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe

Das StGB unterscheidet bei Straftaten zwischen Verbrechen und Vergehen. Eine Straftat ist gem. § 12 Abs. 1 StGB ein Verbrechen, wenn diese mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.

Beispiel: Raub, Totschlag, Meineid.

Sollte die Strafe aufgrund besonderer Umstände gemildert werden, sodass eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr verhängt wird, ändert dies nichts am Verbrechenscharakter des Delikts.

Versuch stets strafbar

Wird ein Delikt, welches ein Verbrechen ist, nicht vollendet, sondern nur versucht, so ist dieser Versuch gemäß § 23 Abs. 1 StGB auch stets strafbar.

Pflichtverteidiger

Ein Beschuldigter, dem ein Verbrechen vorgeworfen wird, hat zudem gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO das Recht einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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