Promillegrenze

Wie viel Promille wurde bei Ihnen festgestellt?

Promillewerte

Entsprechend der Promillegrenzen werden Alkoholfahrten im Verkehrsrecht folgendermaßen gewertet:

  • bis 0,5 Promille: grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit (Ausnahme: es kommt zu Ausfallerscheinungen oder einem Unfall)
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
  • ab 1,1 Promille: Straftat (absolute Fahruntüchtigkeit)
  • Ab 1,6 Promille: Straftat und Anordnung der medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Alkoholisierte Fahrer können bereits bei geringeren Promillewerten sanktioniert werden, wenn sie sich fahrauffällig verhalten.

bis 0,5 Promille

Bis zu einem Promillewert von 0,5 stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit dar. Allerdings kann bei „alkoholbedingten Ausfallerscheinungen“ oder einem Unfall bereits der Promillebereich von 0,3 als eine Straftat gelten. Hier können die Konsequenzen neben dem Fahrverbot eine empfindliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.

0,5 bis 1,09 Promille

Trunkenheitsfahrten gelten im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille als eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings nur, wenn keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Hier richtet sich die Ahndung gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer bereits wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:

  • Geldbuße von 500 EUR, 2 Punkte und 1 Monat
  • bei Eintrag eines vorherigen Alkoholverstoßes
    Geldbuße von 1.000 EUR, 2 Punkte und 2 Monate
  • bei Eintrag zweier vorheriger Alkoholverstöße
    Geldbuße von 1.500 EUR, 2 Punkte und 3 Monate

ab 1,1 Promille

Wird die 1,1-Promillegrenze überschritten, liegt in jedem Fall eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es ist bei einem solchen Promillewert unerheblich, wie der Kfz-Führer tatsächlich fährt. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall sind für Alkohol am Steuer folgende Strafen zu erwarten:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • drei Punkten in Flensburg
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder auf Dauer)

ab 1,6 Promille

Weist der Alkoholtest mindestens 1,6 Promille nach, so wird wegen Alkohol am Steuer eine MPU angeordnet. Diese beurteilt die Fahreignung des Fahrers angesichts der „Wiederholungsgefahr“. Am Ende der jeweiligen Sperrfrist wird daher nochmals überprüft, ob der Fahrer geeignet ist, ein Auto zu führen. Um Ihre Fahrerlaubnis schnell zurückzuerlangen, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Hierzu sollten Sie drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, um Ihren Führerschein wieder zu erhalten.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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