Überholverstoß

Wird Ihnen Überholverstoß zur Last gelegt?

Gesetzliche Regelung

In § 5 Abs. 1 StVO ist folgendes geregelt:

Es ist links zu überholen.
Als Überholen wird jener Vorgang bezeichnet, bei dem ein Fahrzeug an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt und zwar durch eine höhere Geschwindigkeit. Dieser Überholvorgang der Fahrzeuge ist gemäß § 5 StVO genau geregelt.

Unzulässig

Das Überholen ist unzulässig

  • Bei unklarer Verkehrslage
  • An unübersichtlichen Straßenstellen (Kurven)
  • Wenn es ein Überholverbotsschild gibt
  • An Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen
  • Wenn der Fahrer für den Überholvorgang die Höchstgeschwindigkeit überschreiten müsste
  • Wenn beim Überholen eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs entsteht

Konsequenzen

Diese Folgen hat falsches Überholen

  • Wird das Überholverbot im Allgemeinen missachtet, kommen ein Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld auf den Fahrer zu.
  • Unerlaubt innerorts rechts überholen gibt ein Verwarnungsgeld von 30 Euro.
  • Außerorts rechts überholen, zum Beispiel auf der Autobahn rechts überholen, führt zu einem Punkt in Flensburg und 100 Euro Bußgeld.
  • Bei Missachtung der Überholverbote mit der Gefährdung des Gegenverkehrs und unklarer Verkehrslage wird es schon wesentlich teurer: 250 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat sind die Folge.
  • Am teuersten wird es bei Missachtung des Überholverbotes mit Sachbeschädigung bei unklarer Verkehrslage. Hier kommen neben den beiden Punkten und dem Fahrverbot von einem Monat rund 300 Euro an Bußgeld auf Sie zu.

Innerorts

Befinden sich auf einer Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere markierte Fahrstreifen für beide Richtungen, dann steht es Verkehrsteilnehmern frei, welcher Fahrstreifen genutzt wird. In diesen Fällen ist also auch gestattet, dass Sie rechts überholen während Sie innerorts unterwegs sind.

Außerorts

Auf Autobahnen wird grundsätzlich links überholt.

  • Sieht die Verkehrssituation so aus, dass eine Verdichtung des Verkehrs für die Fahrstreifen einer Richtung gegeben ist und deshalb ein Stau vorliegt, dürfen Sie rechts schneller fahren als links. Vorausgesetzt auf allen Fahrstreifen ist der Verkehr so stark verdichtet, dass grundsätzlich nebeneinander gefahren werden muss.
  • Fahrzeuge die auf dem linken Fahrstreifen stehen oder dort nur mit sehr geringer Geschwindigkeit fahren, dürfen rechts überholt werden. Allerdings ist hierbei streng darauf zu achten, dies nur im niedrigen Tempo und mit äußerster Vorsicht vorzunehmen.
Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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