Probezeit mit Handy am Steuer

Wurden Sie in der Probezeit mit einem Handy am Steuer erwischt?

Weitreichende Sanktionen

Fahranfänger müssen mit besonders weitreichenden Sanktionen rechnen.

A-Verstoß

Denn mit dem Handy am Steuer zu telefonieren zählt zu den A-Verstößen. Bei einer Fahrerlaubnis auf Probe wird unterschieden zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht in der Regel Probezeitmaßnahmen nach sich.

Verlängerung der Probezeit

So führen Verkehrsvergehen in der Probezeit, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen, in der Regel zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Da das Telefonieren am Steuer 100 Euro kostet, müssten Fahranfänger demnach auch hier mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Darüber hinaus folgt auch die Anordnung eines Aufbauseminars.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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