Geschwindigkeitsmessgeräte

Wie funktionieren die Messgeräte?

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsmessgeräten durchgeführt.

Das Wichtigste in Kürze.

  1. Kein Erfahrungssatz
    Es besteht kein Erfahrungssatz, dass die gebräuchlichsten Geschwindigkeitsmessgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern.
  2. Ordnungsgemäße Messdaten
    Sie haben einen Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden.
  3. Fotografische Dokumentationsmöglichkeit
    Messverfahren ohne fotografische Dokumentationsmöglichkeit entsprechen nicht (mehr) dem Stand der Technik und sollten aufgrund der Beweisproblematik nicht mehr zum Einsatz kommen.
  4. Eichpflicht
    Die Messgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs bedürfen einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und unterliegen zum Zwecke der Gewährleitung der Messsicherheit der Eichpflicht.
  5. Standardisiertes Messverfahren
    Der Richter muss sich mit der Frage möglicher Fehlerquellen einer Messung nur dann auseinandersetzen, wenn es sich nicht um ein sog. „standardisiertes Messverfahren“ i.S.d. Rechtsprechung des BGH handelt, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkt vor.

– Radarmessverfahren
Multanova MU VR 6F
TRAFFIPAX speedophot

– Lasermessverfahren
RIEGL LR 90-235
RIEGL FG 21-P
POLISCAN Speed
TRAFFISAT S350 Laser

– Lichtschrankenmessverfahren
ESO ES 3.0

– Koaxialkabelmessverfahren
TRAFFIPAX TraffiStar S330

– Induktionsschleifenmessverfahren
Esomat 2000

– Verkehrsvideomessverfahren
ProVida 2000

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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