Fahreignungs-Bewertungssystem

Welche Aufgabe hat das Fahreignungsregister?

Allgemeines

Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Mindestens 60 €

Danach werden für begangene Verkehrsverstöße Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen, sofern eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt und eine Geldbuße von mindestens 60 € oder ein Fahrverbot angeordnet wurde. In der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, welche Anzahl von Punkten für die einzelnen Verstöße einzutragen ist. Seit dem 01.05.2014 werden für eine Tat entweder 1, 2 oder 3 Punkte eingetragen. Es umfasst nicht mehr 18, sondern insgesamt nur noch bis zu 8 Punkte. Das altbekannte Verkehrszentralregister (VZR), in dem die Punkte gespeichert werden, wurde in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.

Ich hole für Sie kostenlos Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein. Ich stelle für Sie unentgeltlich einen Antrag, damit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen erteilt werden.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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