ESO ES 3.0

Wie funktioniert das Messgerät?

ESO ES 3.0 ist ein Lichtschrankenmessgerät

Die Funktionsweise des ESO ES 3.0 beruht auf einer Weg-/Zeit-Messung. Durch den Sensorkopf (Einseitensensor) des Messgerätes werden über eine Strecke von einem halben Meter Helligkeitsunterschiede wahrgenommen. Sodann wird durch das ESO ES 3.0 gemessen, wie lange das gemessene Fahrzeug zwischen den einzelnen Helligkeitssensoren braucht. Aus dieser Zeit errechnet das Messgerät sodann die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs.
Erst nach der Durchführung der Messung (also nachdem das Fahrzeug die Lichtschranken des Einseitensensors durchfahren hat) erfolgt durch den zweiten Teil des Messgeräts (die sogenannte Fotoeinheit) die Fotodokumentation. Das Foto wird also nicht unmittelbar bei Passieren des Sensorkopfes ausgelöst, sondern erst ca. 3 Meter dahinter. Es muss also unterschieden werden zwischen der „Messlinie“ und der dahinter liegenden „Fotolinie“, an der das Fahrzeug abgebildet wird.

Fehlerquellen

Geschwindigkeitsmessungen mit dem ESO 3.0 (Software-Version 1.002 oder 1.003), die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) nach eingehender Überprüfung in Kenntnis aller technischen Details die Messwertbildung betreffend zugelassen sind, erfüllen nach der überwiegenden Rechtsprechung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens, soweit sie nach den Vorgaben des Herstellers und der PTB auf Grundlage der betreffenden Zulassung erfolgen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn das ESO ES 3.0 von den Messbeamten auch standardmäßig verwendet wird. Standardmäßig bedeutet, dass das Gerät

  • in geeichtem Zustand,
  • seiner Bauartzulassung entsprechend,
  • und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung verwendet wird.

Gebrauchsanweisung

Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen werden.

Fotolinie

So hat das Amtsgericht den Betroffenen freigesprochen,

  • weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 3.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare“ gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation des Betroffenenfahrzeugs steht.

Überholte Software

Ein anderes Gericht kam zu einer Verfahrenseinstellung

  • weil im Zeitpunkt der Messung das Messgerät ESO 3.0 mit einer überholten Software betrieben wurde und daher die Messung nicht verwertbar war. Die Gerichte konnten aufgrund der veralteten Software Messfehler nicht ausschließen.

Überprüfung der Bedienungsanleitung

Diese beiden Beispiele machen deutlich, wie wichtig eine genaue Überprüfung der Bedienungsanleitung des ESO ES 3.0 ist. Zudem wird deutlich, wie lohnend es sein kann, gegen Bußgeldbescheide die auf Geschwindigkeitsmessungen mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 beruhen, Einspruch einzulegen und das Messverfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um sich gegen etwaige Verfahrens- oder Messfehler zur Wehr zu setzen.

Weitere Messfehler

Weitere mögliche Messfehler des ESO 3.0 sind anhand der Bußgeldakte zu untersuchen. Insbesondere bedarf der Überprüfung, ob ein vollständig ausgefülltes Messprotokoll vorliegt, das unter anderem die Betriebsart Automatik, die ortsfeste Fahrbahnmarkierung für die Fotolinie und den beim ESO ES 3.0 erforderlichen Anfangstest dokumentiert. Weiterhin ist zu untersuchen, ob eine korrekte Ausrichtung des Messsensors zur Fahrbahnneigung nach Messende mittels Wasserwaage vorgenommen wurde. Schließlich ist zu überprüfen, ob andere Fahrzeuge den Messwert mitbeeinflusst haben.

Messfehler

Einzelne Messfehler des ESO ES 3.0 auf das besondere Augenmerk gelegt werden muss:

  • Wird die Kameraposition während der Messung verändert, müssen die Messbeamten auch die Fotolinie neu dokumentieren. Andernfalls ist die Plausibilität der Geschwindigkeitsmessung nicht mehr gewährleistet.
  • Der Seitenabstandes ESO ES 3.0 zum Fahrbahnrand wurde nicht ordnungsgemäß dokumentiert
  • Die Eichscheine zum ESO ES 3.0 / die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das Messgerät ESO ES 3.0 sind nicht vorhanden bzw. nicht ordnungsgemäß dokumentiert
  • Wurde die Messung des ESO 3.0 durch vorauslaufende Schatten ausgelöst?

Zwei Fahrzeuge nebeneinander

Bei der Auswertung der Fotos, die durch die Fotoeinheit des ESO 3.0 gefertigt wurden, sind insbesondere die Fälle problematisch, in denen sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung am Sensorkopf vorbeibewegen. Insoweit ist zu untersuchen, auf welches Fahrzeug sich die Messung der Geschwindigkeit bezog. Ein Messvorgang ist jedenfalls nur dann verwertbar, wenn anhand der Messdaten festgestellt werden kann, auf welches Fahrzeug sich die Geschwindigkeitsmessung bezog.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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