Bußgeld in der Probezeit

Welche Verkehrsverstöße haben Konsequenzen in der Probezeit?

Geldbuße ab 60 €

Eintragungspflichtige Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, ziehen führerscheinrechtliche Konsequenzen mit sich. Relevant sind:

  • die Verurteilung zu einer Geldbuße ab 60 Euro
  • die Verhängung eines Fahrverbotes
  • der Entzug einer Fahrerlaubnis
  • die strafrechtliche Verurteilung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Verstöße, die nicht mit Punkten geahndet werden (z. B. Falschparken), sind für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nicht mit besonderen Maßnahmen belegt.

Es gibt zwei Gruppen von Verstößen, in die die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden:

Gruppe A: schwerwiegende Zuwiderhandlungen
(z. B. Rotlichtverstoß, Handyverstoß, Alkoholfahrt, mehr als 20 km/h zu schnell gefahren)

Gruppe B: weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
(z. B. Verstoß gegen zulassungsrechtliche Vorschriften)

Zwei Zuwiderhandlungen der Gruppe B entsprechen einem Delikt nach Gruppe A. Begeht der Führerscheininhaber einen in Gruppe A genannten Verstoß oder zwei Verstöße nach Gruppe B, lösen die rechtskräftigen Entscheidungen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde aus.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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