ProVida 2000

Wie funktioniert das Messgerät?

Nachfahren

ProVida 2000 basiert darauf, dass die Geschwindigkeitsmessung durch ein sogenanntes Nachfahren erfolgt. Dabei wird der Betroffenen durch ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt, dass mit einer Front- und eine Heckkamera ausgestattet ist. Das Polizeifahrzeug hält dabei über eine bestimmte Distanz einen festen Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Die Geschehnisse werden durch Knopfdruck des Messbeamten auf Video aufgezeichnet.

Polizeifahrzeug

Die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeuges wird dabei anhand der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs bestimmt. Im eigentlichen Sinne wird also beim Nachfahren mit dem ProVida Modular 2000 nicht die Geschwindigkeit des Betroffenen bestimmt, sondern das Tempo lediglich von dem Polizeifahrzeug „abgeleitet“.

Standardisiertes Messverfahren

Das System des ProVida 2000 ist sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur gleichzeitigen Abstandsmessung seit vielen Jahren deutschlandweit in ständigem Gebrauch und als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt. Unter dem Begriff des standardisierten Messverfahrens ist ein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Gleiche Voraussetzungen liegen aber nur dann vor, dass das Gerät

  • in geeichtem Zustand,
  • seiner Bauartzulassung entsprechend
  • und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung

verwendet wird.

Bedienungsanleitung

Insbesondere die nicht ordnungsgemäße Verwendung der Bedienungsanleitung führt aber immer wieder dazu, dass die erfolgte Messung wegen etwaiger Messfehler nicht verwertbar ist.

Zwischenziel einer guten anwaltlichen Verteidigung innerhalb eines Bußgeldverfahrens gegen Geschwindigkeitsmessungen mit dem ProVida 2000 muss es daher stets sein, Bedienungsfehler beim Messgerät ausfindig zu machen.

Beweismittel

Nicht immer ist das Video des ProVida 2000 als Beweismittel zulässig

Stets ist zu untersuchen, ob das Video des ProVida 2000 auch verwertbar sind oder einem sogenannten Beweisverwertungsverbot unterliegt. Sollte das Video nicht verwertbar sein, führt dies nämlich regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens.

Keine Seltenheit

Beweisverwertungsverbote sind beim ProVida 2000 keine Seltenheit:

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass in der Videoaufzeichnung mit dem ProVida 2000 ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen liegt. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen.
Die Videoaufnahme mit dem ProVida 2000 ist nach dem Bundesverfassungsgericht nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit sich zu einer gewissen Dichte entwickelt hat. Die Messung mit dem ProVida Modular 2000 muss also anlassbezogen gewesen sein. Der Messbeamte darf die ProVida -Kamera erst dann einschalten, wenn der Betroffenen den Geschwindigkeitsverstoß bereits begeht oder zumindest dazu ansetzt, also nur bei einem so genannten Anfangsverdacht. Andernfalls kann die durch das ProVida 2000 Modular gefertigte Videoaufzeichnung regelmäßig nicht verwendet werden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist sodann nicht nachweisbar und das Verfahren wird regelmäßig eingestellt.

Videoaufzeichnung

War die Videoaufzeichnung also nicht anlassbezogen (da kein Anfangsverdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung) und hat der Messbeamte gleichwohl das Videosystem des ProVida 2000 Modular gestartet, führt dies regelmäßig dazu, dass das Video nicht verwertbar ist. Ob dies der Fall ist, kann allerdings nur anhand der Ermittlungsakte bzw. anhand der in der Ermittlungsakte befindlichen Videoaufnahme bestimmt werden.

Nachfahren

Bei der Nachfahr-Messung mit dem ProVida 2000 modular ist weiterhin erforderlich, dass der Abstand bei Beginn und bei Ende der Messung überprüft wird. Ausschlaggebend ist, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen bei Messende nicht geringer ist als bei Messbeginn. Andernfalls ist nämlich klar, dass das Polizeifahrzeug schneller gefahren ist, als das zu messende Fahrzeug, da es dieses ja schließlich eingeholt hat. Da die Geschwindigkeit des zu messenden Fahrzeugs von der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs abgeleitet wird, liegt sodann ein Messfehler des ProVida 2000 Modular vor.
Weitere Fehlerquellen des ProVida 2000 Modular, die zu Messfehlern führen können

Messfehler

Weitere Fehler bei der Messung, die gegebenenfalls zu Messfehlern führen sind:

  • Bei einem Reifenwechsel von Winter- zu Sommerreifen ist keine Neueichung vorgenommen worden, wodurch Messfehler nicht mehr sicher ausgeschlossen werden können
  • Bei der Bestimmung der Fahrzeughöhe können Fehlangaben auftreten, in deren Folge die Geschwindigkeitsberechnung vollständig fehlerhaft wird.
  • Die Eichscheine zum ProVida 2000 modular / die Schulungsnachweise der Polizeibeamten für das Messgerät sind nicht vorhanden bzw. nicht ordnungsgemäß dokumentiert
Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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