Fahrstreifenwechsel

Wird Ihnen Fehler beim Fahrstreifenwechsel vorgeworfen?

Keine Gefährdung

Ein Spurwechsel muss stets so vollzogen werden, dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies erfordert die Einhaltung einer erheblich gesteigerten Sorgfalt.

Es ist zu beachten, dass ein Fahrstreifenwechsel nur dann ausgeführt werden darf, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Der Spurwechselnde hat keinerlei Anspruch darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn „reinlassen“.

Auffahrunfall

Kommt es zu einem Auffahrunfall bei einem Fahrstreifenwechsel, haftet in der Regel derjenige, der die Spur gewechselt hat. Allerdings kann auch eine Teilschuld des anderen Verkehrsteilnehmers vorliegen, wenn dieser beispielsweise plötzlich beschleunigt hat, was der Spurwechselnde nicht voraussehen konnte.

Anscheinsbeweis

Aus diesem Grunde ist der Fahrstreifenwechsel auch ein klassisches Beispiel für die Anwendung des sog. Beweises des ersten Anscheins. Hinter einem feststehenden oder bewiesenen Spurwechsel in engem zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit einem Auffahren tritt beispielsweise der gegen einen Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis vollkommen zurück.

Ausnahme

1. Wenn ein Linienbus den Blinker setzt, um von einer Haltestelle abzufahren, so ist der nachfolgende Verkehr verpflichtet zu warten und ihm den Fahrstreifenwechsel laut StVO zu ermöglichen. Grundlage ist der § 20 Absatz 5. Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

2. In Bezug auf den Fahrstreifenwechsel besteht nicht nur bei Bussen eine Ausnahme, auch bei einer Fahrbahnverengung stellt sich ein Sonderfall dar. Dann findet das sogenannte Reißverschlussverfahren Anwendung. Es besagt, dass an einer Engstelle besondere Regeln bezüglich des Spurwechsels gelten. Diese gestalten sich laut § 7 Absatz 4 StVO folgendermaßen:

Reißverschlusssystem

Damit das Reißverschlusssystem funktionieren kann, ist es wichtig, dass Sie bis zu Beginn der Engstelle vorfahren und dann erst die Spur wechseln. Nur so kann eine Zeitersparnis entstehen. Ordnen Sie sich schon früher auf der befahrbaren Fahrbahn ein, behindern Sie den Verkehrsfluss.

Rechtsanwalt Ferdi Özbay
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